Teilnahmebedingungen
Peter-Henlein-Preis für fränkischen Erfindergeist 2026
Wer kann teilnehmen?
Der Peter-Henlein-Preis steht Erfinderinnen und Erfindern, Start-ups, Unternehmen jeder Größe, Handwerksbetrieben sowie Hochschul- und Forschungsprojekten aus Franken offen. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die eingereichte Innovation und ihr nächster Entwicklungsschritt. Ein dediziertes Innovationsprojekt ist Voraussetzung.
Keine Größenbegrenzung
Die Unternehmensgröße ist kein Zulassungs- und kein Bewertungskriterium. Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder, Gründungsteams, kleine, mittlere und große Unternehmen, Familienunternehmen, Industrieunternehmen und Konzerne, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können gleichermaßen teilnehmen. Die Abfrage der Unternehmensgröße im Bewerbungsformular dient ausschließlich der Einordnung und Statistik.
Regionale Voraussetzung
Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Franken haben. Dies stärkt den regionalen Fokus und steht im Einklang mit den Zielen der regionalen Wirtschaftsförderung.
Entwicklungsstand der Innovation
Für den Hauptpreis gilt: Die Innovation sollte noch nicht breit am Markt verfügbar sein. Sie darf noch nicht:
- • kommerziell breit verkauft werden
- • Teil einer öffentlichen Preisliste sein
- • allgemein für die Öffentlichkeit bestellbar sein
✓ Pilotprojekte mit einer geschlossenen, nicht-öffentlichen Nutzergruppe sind zulässig.
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
Mit der Einreichung erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine grundsätzliche Vertraulichkeitserklärung (NDA) der Organisatoren für die Dauer des Wettbewerbs.
Schutz während des Wettbewerbs:
- • Die Einreichungen werden seitens der Veranstalter nicht veröffentlicht
- • Nur anonymisierte Zusammenfassungen werden der Jury vorgelegt
- • Jurymitglieder verpflichten sich zur Vertraulichkeit
Wichtiger Hinweis zur Patentfähigkeit
Eine spätere Patentfähigkeit der eingereichten Erfindungen kann gefährdet sein, da im Rahmen der Preisverleihung und durch Presseberichte eine Veröffentlichung erfolgen könnte.
Besonders für die Finalisten und Preisträger besteht ein erhöhtes Risiko, wenn die Innovation im Rahmen der Preisverleihung oder – sofern ein IENA-Auftritt für sie der passende nächste Schritt ist – auf der IENA öffentlich präsentiert wird. Ein IENA-Auftritt ist keine zwingende Voraussetzung; er ist eine mögliche Unterstützungsleistung.
Empfehlung: Kostenlose Beratung
Den Teilnehmenden wird empfohlen, vor der Einreichung ihrer Idee eine kostenlose Erstberatung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen zu Patentschutz, Gebrauchsmustern und Markenanmeldungen geklärt und eine individuelle Strategie zum Schutz der eigenen Innovation entwickelt werden.
Die Bewerbung erfolgt über eine dedizierte Landingpage mit integriertem Bewerbungsformular, um einen einfachen und zugänglichen Einreichungsprozess zu gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen:
Bewerbungsformular
Standardisierte Erfassung von Daten (Angaben zum Bewerber, Titel der Innovation, Kategorie)
Konzeptpapier (max. 5 Seiten)
Detaillierte Beschreibung der Innovation:
- • Gelöstes Problem
- • Einzigartigkeit der Lösung
- • Zielgruppe
- • Aktueller Entwicklungsstand
Visuelles Material (optional)
Fotos, Zeichnungen oder Diagramme des Prototyps oder Konzepts für ein besseres Verständnis der Jury
Die wichtigsten Fragen zur Teilnahme
Im FAQ für Bewerberinnen und Bewerber beantworten wir häufige Fragen zu Teilnahme, Innovationen, Schutzrechten, Vertraulichkeit und Partnerregionen.
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