Ein Feldroboter fährt über den Acker. Er erkennt einzelne Pflanzen, unterscheidet Nutzpflanze und Unkraut und bearbeitet nur die Stelle, an der sein Einsatz notwendig ist. Eine Drohne überfliegt einen Weinberg, entdeckt Trockenstress und liefert Daten für die Bewässerung. Andere Systeme bringen Saatgut oder Nützlinge aus.
Das sind keine Bilder aus einer fernen Zukunft. Solche Techniken werden in Bayern entwickelt, erprobt und teilweise bereits eingesetzt. Sie können Beschäftigte entlasten, körperlich anstrengende Arbeiten übernehmen und dabei helfen, Pflanzenschutzmittel, Dünger und Kraftstoff gezielter einzusetzen.
Bayern hat also weder ein Erkenntnisproblem noch einen Mangel an Forschungsprojekten. Die schwierigere Aufgabe beginnt danach: Wie wird aus einer erprobten Technik ein Werkzeug, das landwirtschaftliche Betriebe verlässlich einsetzen können?
Die Förderung für Feldroboter ist eingebrochen
Beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital lässt sich diese Frage an konkreten Zahlen festmachen. Für bodengebundene Agrarrobotik wurden 2021 noch 713.200 Euro bewilligt. Im Jahr 2022 waren es 810.075 Euro.
Danach ging die Förderung deutlich zurück: auf 360.000 Euro im Jahr 2023, 160.000 Euro im Jahr 2024 und 36.076 Euro im Jahr 2025. Gegenüber 2022 entspricht das einem Rückgang von mehr als 95 Prozent.
Daraus folgt nicht automatisch, dass Bayern die Agrarrobotik aufgegeben hat. Das Sonderprogramm besteht weiter. Seit 2018 wurden nach Angaben der Staatsregierung rund 2.600 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt etwa elf Millionen Euro bewilligt. Diese Summe betrifft allerdings das gesamte Programm und nicht ausschließlich Feldroboter.
Entscheidend wäre deshalb zu wissen, was hinter dem Rückgang steckt. Wurden weniger Anträge gestellt? Wurden Vorhaben abgelehnt oder zurückgezogen? Fehlen geeignete Produkte? Scheuen Betriebe die Investition? Oder passen Förderung, Beratung und betriebliche Praxis nicht mehr zusammen?
Solange diese Zahlen fehlen, bleibt auch unklar, ob das Interesse nachlässt oder ob ein grundsätzlich sinnvolles Förderinstrument seine Zielgruppe nicht mehr erreicht.
Agrardrohnen bleiben ein Förderfall für wenige
Bei Agrardrohnen sind die bewilligten Beträge noch geringer. Zwischen 2021 und 2023 wurden im entsprechenden Programm keine Mittel bewilligt. Im Jahr 2024 waren es 3.320 Euro, 2025 dann 11.171 Euro. Im bisherigen Jahr 2026 wurden insgesamt 18.000 Euro bewilligt.
Gefördert wird nicht der Kauf einer Drohne an sich. Das Gerät muss mit einer bestimmten landwirtschaftlichen Anwendung verbunden sein, etwa mit einer Multispektralkamera zur Analyse von Pflanzenbeständen, einer Vorrichtung zur Ausbringung von Nützlingen oder einer Spezialeinrichtung für Saatgut.
Gebrauchte Systeme sind ausgeschlossen. Die Staatsregierung verweist auf den schnellen technischen Fortschritt, die fünfjährige Zweckbindungsfrist und den Aufwand, mögliche Doppelförderungen zu prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung lässt sich das begründen. Für einen kleineren Betrieb kann daraus dennoch eine schwierige Rechnung werden. Die Technik ist teuer. Der zulässige Einsatz verlangt Fachwissen und Zeit. Gleichzeitig ist die Förderung eng gefasst. Wer zunächst mit einem geeigneten gebrauchten System Erfahrungen sammeln möchte, erhält dafür keine Unterstützung.
Gerade in einer frühen Anwendungsphase wäre ein solcher Einstieg für viele Betriebe jedoch näher an ihrer wirtschaftlichen Wirklichkeit als die sofortige Anschaffung eines Neusystems.
In Triesdorf, Veitshöchheim und Bamberg wird längst erprobt
An technischen Ansätzen fehlt es in Bayern nicht. Die Staatsregierung nennt unter anderem ISObot zur mechanischen Unkrautregulierung im Wein- und Ackerbau, das KI-gestützte Robotersystem AMAIzed sowie Demonstrationsvorhaben mit Feldrobotern wie FarmDroid FD20 und Naïo Oz.
Auch in Franken wird an sehr unterschiedlichen Anwendungen gearbeitet.
Das Kompetenzzentrum für Digitale Agrarwirtschaft der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf untersucht im Projekt AirBorneAg, wie Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz weitgehend aus der Luft erfolgen können. Für eine DJI Agras T50 lagen Anfang 2026 die erforderlichen Aufstiegs- und Abwurfgenehmigungen vor. Untersucht wird unter anderem, wie gleichmäßig Dünger ausgebracht werden kann und wie sich das Verfahren im Vergleich zu bodengebundenen Maschinen bewährt.
Das Kompetenzzentrum verfügt über Werkstätten, ein Elektroniklabor, Sensorik und verschiedene Drohnensysteme. Damit bietet es auch Unternehmen und Anwendern einen Ort, an dem digitale Lösungen nicht nur vorgestellt, sondern praktisch entwickelt und getestet werden können.
An der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim erfassen Spezialkameras Trockenstress, Bewässerungsbedarf und Spätfrostgefahren in Weinbergen. Im Gemüsebauversuchsbetrieb in Bamberg wurden autonome Drohnen eingesetzt, um Pflanzenbestände in Gewächshäusern zu fotografieren. Künstliche Intelligenz wertet die Aufnahmen anschließend aus.
Die Forschung zeigt, was technisch möglich ist. Sie beantwortet aber noch nicht die Frage, wer eine erfolgreiche Lösung nach dem Projektende weiterentwickelt, zulässt, finanziert und in die Betriebe bringt.
Ein Flug, zwei Genehmigungswelten
Besonders anschaulich wird das Problem beim Drohneneinsatz im Weinbau. Hier treffen mindestens zwei Rechtsbereiche aufeinander.
Zunächst muss der Flug luftrechtlich zulässig sein. Für Einsätze in der sogenannten speziellen Betriebskategorie ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Bayern hat diese Aufgabe gemeinsam mit weiteren Ländern an den Bund übertragen, damit komplexe Verfahren zentral bearbeitet werden.
Soll die Drohne Pflanzenschutzmittel ausbringen, kommt eine zweite Genehmigung hinzu. Zuständig ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Eingesetzt werden dürfen zudem nur Mittel, die für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder ausdrücklich genehmigt sind.
Eine technisch sichere Drohne und eine luftrechtliche Betriebsgenehmigung reichen deshalb noch nicht aus.
Seit Ende 2025 soll das Verfahren „FastFlight" Flüge mit geringem Betriebsrisiko beschleunigen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss das Betriebshandbuch nicht mehr im Genehmigungsverfahren eingereicht und geprüft werden. Erstellen und aktuell halten muss es der Betreiber weiterhin.
Die Staatsregierung sieht im bestehenden Rechtsrahmen kaum weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung. Grundlegende Änderungen müssten auf Bundes- oder europäischer Ebene erfolgen. Die europäische Luftfahrtbehörde EASA arbeitet an einem Standardszenario für land- und forstwirtschaftliche Drohneneinsätze. Künftig könnte bei bestimmten Anwendungen eine Anzeige an die Stelle einer einzelnen Betriebsgenehmigung treten.
Für einen landwirtschaftlichen Betrieb zählt allerdings nicht nur, ob eine Erleichterung geplant ist. Entscheidend ist, ob sie rechtzeitig nutzbar wird. Aussaat, Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung folgen dem Wetter und dem Entwicklungsstand der Pflanzen. Der Acker wartet nicht auf ein abgeschlossenes Verfahren.
Im Weinbau gilt inzwischen die 30-Prozent-Grenze
Auch bei der zulässigen Hangneigung hat sich die Rechtslage verändert.
Bis Ende 2025 galten Weinberge für diesen Anwendungsbereich in Bayern ab einer Hangneigung von 40 Prozent als Steillage. Seit 2026 gilt die Definition der Weinverordnung. Danach beginnt die Steillage bereits bei 30 Prozent.
Das Beispiel einer Parzelle mit 37 Prozent Hangneigung, die nicht einbezogen wird, während auf einer benachbarten Fläche mit 40 Prozent geflogen werden darf, entspricht damit nicht mehr der aktuellen Grenzziehung.
Das grundsätzliche Problem bleibt dennoch bestehen. Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von Luftfahrzeugen im Weinbau weiterhin nur in Steillagen. In flacheren und grundsätzlich mit Maschinen befahrbaren Lagen dürfen Drohnen Bilder aufnehmen, Saatgut ausbringen oder Nützlinge verteilen. Pflanzenschutzmittel dürfen dort jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen aus der Luft eingesetzt werden.
Dabei können Drohnen auch außerhalb extremer Steillagen sinnvoll sein. Sie verursachen keinen Bodendruck, müssen nasse Flächen nicht befahren und können Beschäftigte vor gefährlichen Arbeiten schützen. Ihre Flugrouten lassen sich präzise steuern. Der mögliche Nutzen endet nicht bei 30 Prozent Hangneigung.
Mit der Drohne kommt die technologische Abhängigkeit
Der Transfer scheitert nicht allein an Förderbedingungen und Genehmigungen. Hinzu kommt eine industriepolitische Frage.
Der Markt für Agrardrohnen wird nach Einschätzung der Staatsregierung stark von chinesischen Herstellern geprägt. Europäische Anbieter gibt es, doch ihre Marktanteile sind gering und ihre Systeme häufig teurer.
Die Abhängigkeit betrifft mehr als das Fluggerät. Sie kann ebenso Komponenten, Sensoren, Software, Datenverarbeitung und digitale Plattformen umfassen. Damit geht es nicht nur um die Herkunft einer Drohne, sondern um die Frage, wer die technische Infrastruktur eines wachsenden Anwendungsfeldes kontrolliert.
Die Staatsregierung verweist auf die Hightech Agenda Bayern, die Bayerische Innovationsstrategie, allgemeine Forschungsprogramme und die Bayerische Koordinierungsstelle Drohnen. Ein eigenes bayerisches Entwicklungsprogramm für Agrardrohnen nennt sie nicht.
Allgemeine Technologieförderung ist notwendig. Sie schafft aber noch keinen Markt, in dem Flugtechnik, Sensorik, autonome Navigation, KI-Auswertung, Genehmigungspraxis und landwirtschaftliches Wissen zusammenfinden.
In Franken sind dafür durchaus Fähigkeiten vorhanden. Die Würzburger Emqopter GmbH entwickelt autonome Drohnensysteme, Kollisionsvermeidung und Flugsteuerung. Das Nürnberger Unternehmen RobNav arbeitet an KI-gestützter Navigation sowie an störungsresistenten Steuerungs- und Positionierungssystemen für unbemannte Systeme.
Damit existiert noch keine fränkische Agrardrohnenindustrie. Aber es gibt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und technisches Wissen, aus denen konkrete Anwendungen entstehen könnten – wenn sie mit landwirtschaftlichen Betrieben, geeigneten Erprobungsflächen und verlässlichen Verfahren verbunden werden.
Was nach dem Forschungsprojekt kommen muss
Bayern braucht nicht einfach ein weiteres Modellprojekt. Entscheidend ist, was aus einem erfolgreichen Modell wird.
Eine frühe technische Lösung braucht einen Ort, an dem sie unter realen Bedingungen getestet werden kann. Ein Prototyp braucht landwirtschaftliche Betriebe, Flächen und belastbare Daten. Entwickler benötigen Hilfe bei Genehmigungen und Zulassungen. Landwirte brauchen eine ehrliche Rechnung über Kosten, Nutzen und Risiken. Bewährt sich die Anwendung, müssen Finanzierung, Beschaffung, Wartung und Marktzugang folgen.
Forschung, Förderung, Genehmigungspraxis und Wirtschaftspolitik dürfen dabei nicht unabhängig voneinander arbeiten. Sonst endet ein erfolgreiches Projekt mit einem Abschlussbericht, während die entwickelte Technik für die Praxis unerreichbar bleibt.
Agrarrobotik muss ihre Funktionsfähigkeit nicht mehr grundsätzlich beweisen. Das geschieht auf Versuchsfeldern, in Weinbergen und Gewächshäusern bereits jeden Tag.
Ob Bayern daraus eine wirtschaftlich tragfähige Anwendung macht, entscheidet sich danach: bei den Betrieben, den Genehmigungsstellen, den Herstellern und den Partnern, die aus einem Prototyp ein verlässliches Werkzeug machen.
Erfindergeist zeigt sich in der Idee. Innovationskraft zeigt sich daran, ob sie ankommt.