Teilnahmebedingungen
Peter-Henlein-Preis für fränkischen Erfindergeist 2026
Wer kann teilnehmen?
Zugelassen sind Einzelerfinder, Start-ups und etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem dedizierten Innovationsprojekt.
Definition KMU:
- • Weniger als 50 Mitarbeiter
- • Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR
- • Für Start-ups: Gründung innerhalb der letzten 10 Jahre
Die KMU-Grenze gilt nur für den Hauptpreis. Für den Sonderpreis Industrie besteht keine Größenbegrenzung.
Regionale Voraussetzung
Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Franken haben. Dies stärkt den regionalen Fokus und steht im Einklang mit den Zielen der regionalen Wirtschaftsförderung.
Entwicklungsstand der Innovation
Für den Hauptpreis gilt: Die Innovation sollte noch nicht breit am Markt verfügbar sein. Sie darf noch nicht:
- • kommerziell breit verkauft werden
- • Teil einer öffentlichen Preisliste sein
- • allgemein für die Öffentlichkeit bestellbar sein
✓ Pilotprojekte mit einer geschlossenen, nicht-öffentlichen Nutzergruppe sind zulässig.
Für den Sonderpreis Industrie gilt dies nicht: Auch bereits im Betrieb eingesetzte Lösungen und bewusst intern gehaltene Innovationen sind ausdrücklich preisfähig. Eine Vermarktungsabsicht ist keine Voraussetzung. Details siehe Sonderpreis Industrie.
Der Sonderpreis Industrie richtet sich an fränkische Industrieunternehmen jeder Größe und ihre Entwicklungsteams. Er kann unabhängig vom Hauptpreis vergeben werden.
- • Keine Begrenzung auf Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
- • Entscheidend ist der Entwicklungs-, Produktions- oder Erprobungsbezug zu Franken.
- • Eine interne betriebliche Anwendung ist zulässig.
- • Eine Vermarktungsabsicht ist nicht erforderlich; Marktpotenzial und Übertragbarkeit werden nicht bewertet.
- • Eine öffentliche Präsentation ist nicht verpflichtend.
- • Das Unternehmen muss die Bewerbung autorisieren.
- • Die Einreichung darf ohne Zustimmung des Unternehmens nicht veröffentlicht werden.
- • Die Jury benötigt keine technischen Detailunterlagen; Bilder, Skizzen und Videos sind freiwillig.
- • Eine Einreichung kann für Hauptpreis und Sonderpreis Industrie berücksichtigt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
- • Die Jury kann den Sonderpreis aussetzen, wenn keine Einreichung die notwendige Qualität erreicht.
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
Mit der Einreichung erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine grundsätzliche Vertraulichkeitserklärung (NDA) der Organisatoren für die Dauer des Wettbewerbs.
Schutz während des Wettbewerbs:
- • Die Einreichungen werden seitens der Veranstalter nicht veröffentlicht
- • Nur anonymisierte Zusammenfassungen werden der Jury vorgelegt
- • Jurymitglieder verpflichten sich zur Vertraulichkeit
Wichtiger Hinweis zur Patentfähigkeit
Eine spätere Patentfähigkeit der eingereichten Erfindungen kann gefährdet sein, da im Rahmen der Preisverleihung und durch Presseberichte eine Veröffentlichung erfolgen könnte.
Besonders für die Gewinner-Innovationen aus den Vorentscheidungen sowie den Finalisten besteht ein erhöhtes Risiko, da diese auf dem gemeinsamen Messestand präsentiert und im offiziellen Messekatalog der IENA aufgeführt werden.
Empfehlung: Kostenlose Beratung
Den Teilnehmenden wird empfohlen, vor der Einreichung ihrer Idee eine kostenlose Erstberatung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen zu Patentschutz, Gebrauchsmustern und Markenanmeldungen geklärt und eine individuelle Strategie zum Schutz der eigenen Innovation entwickelt werden.
Die Bewerbung erfolgt über eine dedizierte Landingpage mit integriertem Bewerbungsformular, um einen einfachen und zugänglichen Einreichungsprozess zu gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen:
Bewerbungsformular
Standardisierte Erfassung von Daten (Angaben zum Bewerber, Titel der Innovation, Kategorie)
Konzeptpapier (max. 5 Seiten)
Detaillierte Beschreibung der Innovation:
- • Gelöstes Problem
- • Einzigartigkeit der Lösung
- • Zielgruppe
- • Aktueller Entwicklungsstand
Visuelles Material (optional)
Fotos, Zeichnungen oder Diagramme des Prototyps oder Konzepts für ein besseres Verständnis der Jury