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Peter-Henlein-Preis
FRANKEN · 2026

Teilnahmebedingungen

Peter-Henlein-Preis für fränkischen Erfindergeist 2026

Voraussetzungen zur Teilnahme

Wer kann teilnehmen?

Der Peter-Henlein-Preis steht Erfinderinnen und Erfindern, Start-ups, Unternehmen jeder Größe, Handwerksbetrieben sowie Hochschul- und Forschungsprojekten aus Franken offen. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die eingereichte Innovation und ihr nächster Entwicklungsschritt. Ein dediziertes Innovationsprojekt ist Voraussetzung.

Keine Größenbegrenzung

Die Unternehmensgröße ist kein Zulassungs- und kein Bewertungskriterium. Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder, Gründungsteams, kleine, mittlere und große Unternehmen, Familienunternehmen, Industrieunternehmen und Konzerne, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können gleichermaßen teilnehmen. Die Abfrage der Unternehmensgröße im Bewerbungsformular dient ausschließlich der Einordnung und Statistik.

Regionale Voraussetzung

Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Franken haben. Dies stärkt den regionalen Fokus und steht im Einklang mit den Zielen der regionalen Wirtschaftsförderung.

Entwicklungsstand der Innovation

Für den Hauptpreis gilt: Die Innovation sollte noch nicht breit am Markt verfügbar sein. Sie darf noch nicht:

  • • kommerziell breit verkauft werden
  • • Teil einer öffentlichen Preisliste sein
  • • allgemein für die Öffentlichkeit bestellbar sein

✓ Pilotprojekte mit einer geschlossenen, nicht-öffentlichen Nutzergruppe sind zulässig.

Schutz der Einreichungen

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Mit der Einreichung erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine grundsätzliche Vertraulichkeitserklärung (NDA) der Organisatoren für die Dauer des Wettbewerbs.

Schutz während des Wettbewerbs:

  • • Die Einreichungen werden seitens der Veranstalter nicht veröffentlicht
  • • Nur anonymisierte Zusammenfassungen werden der Jury vorgelegt
  • • Jurymitglieder verpflichten sich zur Vertraulichkeit

Empfehlung: Kostenlose Beratung

Den Teilnehmenden wird empfohlen, vor der Einreichung ihrer Idee eine kostenlose Erstberatung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen zu Patentschutz, Gebrauchsmustern und Markenanmeldungen geklärt und eine individuelle Strategie zum Schutz der eigenen Innovation entwickelt werden.

Bewerbungs- und Einreichungsprozess

Die Bewerbung erfolgt über eine dedizierte Landingpage mit integriertem Bewerbungsformular, um einen einfachen und zugänglichen Einreichungsprozess zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen:

1

Bewerbungsformular

Standardisierte Erfassung von Daten (Angaben zum Bewerber, Titel der Innovation, Kategorie)

2

Konzeptpapier (max. 5 Seiten)

Detaillierte Beschreibung der Innovation:

  • • Gelöstes Problem
  • • Einzigartigkeit der Lösung
  • • Zielgruppe
  • • Aktueller Entwicklungsstand
3

Visuelles Material (optional)

Fotos, Zeichnungen oder Diagramme des Prototyps oder Konzepts für ein besseres Verständnis der Jury

Die wichtigsten Fragen zur Teilnahme

Im FAQ für Bewerberinnen und Bewerber beantworten wir häufige Fragen zu Teilnahme, Innovationen, Schutzrechten, Vertraulichkeit und Partnerregionen.

Bereit für Ihre Bewerbung?

Reichen Sie Ihre Innovation für den Peter-Henlein-Preis 2026 ein.

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